Eine kostenpflichtige Zusatzleistung:
Ist ein (oder mehrere) belastender Schaden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse, wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft.
Bitte unbedingt beachten!
Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den Sie OHNE RABATTSCHUTZ erfahren hätten.
(Bitte die einzelnen Bedinungen der Versicherer beachten!)