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Gut zu wissen - Tipps zur KFZ-Versicherung

Kaufpreisentschädigung

Bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs, der in den ersten Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf den Versicherungsnehmer eintritt, erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert. Dieser wird durch einen Sachverständigen rechnerisch ermittelt zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Versicherungsnehmer. Wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.

(Bitte die einzelnen Bedinungen der Versicherer beachten!)

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