Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre.
(Bitte die einzelnen Bedinungen der Versicherer beachten!)