Sinnvoll bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen.
Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zwischen Restleasingbetrag bzw. dem Finanzierungsrestbetrag und dem Wiederbeschaffungswert.