Unter einem Wildschaden versteht man einen Schaden, der dadurch entsteht, dass das in Bewegung befindliche Fahrzeug mit Haarwild kollidiert.
Zum Haarwild zählen nach dem Bundesjagdgesetz folgende Tiere:
Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, und Muffelwild-, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Stein- und Baummarder, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund, Iltis und Hermelin.
Dies kann über die erweiterte Wildschadenklausel erweitert werden:
alle Tiere, alle Säugetiere, alle Wirbeltiere, Federwild, Hunde, Hausschweine, Katzen, Pferde, Rinder Rentiere, Schafe, Vögel, Wölfe, Waschbären, Ziegen.